Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN der OSTALBKETTEN GmbH & Co. KG

Stand: Juni 2014

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der OSTALBKETTEN GmbH & Co. KG, nachfolgend als OSTALBKETTEN bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart worden.
1.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden diese Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn OSTALBKETTEN im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Angebote von OSTALBKETTEN sind stets freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden von OSTALBKETTEN schriftlich bestätigt wurde, auch über das Portal des Kunden, mit der Ausführung begonnen wurde oder die Ware geliefert wurde.
2.3 Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind ohne schriftliche Bestätigung von OSTALBKETTEN unwirksam.
2.4 OSTALBKETTEN ist berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, wenn sich das Verm ögen des Kunden nachhaltig verschlechtert hat oder über dessen Verm ögen die Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde.
2.5 Wird dem Kunden ein Rücktrittsrecht eingeräumt und nimmt der Kunde es in Anspruch, hat er an OSTALBKETTEN Stornokosten in Höhe von 50% des Auftragswertes zu zahlen.

3 LIEFERUNG, GEFAHRüBERGANG UND VERZUG

3.1 Liefer- und Leistungspflichten sind nur verbindlich, wenn OSTALBKETTEN sie schriftlich bestätigt hat. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch OSTALBKETTEN, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung von eventuell vom Kunden zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben von Materialien sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2 OSTALBKETTEN liefert grundsätzlich ab Werk oder Lager Aalen (EXW INCOTERMS 2010). Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist die Versendung der Ware auf Kosten von OSTALBKETTEN an den Kunden oder einen Dritten schriftlich vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang von OSTALBKETTEN an den Kunden im Zeitpunkt der übergabe der Ware an den Transporteur. Für die Frachtsicherung ist OSTALBKETTEN nicht verantwortlich. Nimmt OSTALBKETTEN die Ware aus Gründen zurück, die OSTALBKETTEN nicht zu vertreten hat, so trägt der Kunde die Preisgefahr bis zum Eingang der Ware bei OSTALBKETTEN.
3.3 OSTALBKETTEN ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, Teillieferungen oder Teilleistungen sind für den Kunden nicht zumutbar.
3.4 Kommt OSTALBKETTEN mit Lieferungen oder Leistungen schuldhaft in Verzug, kann der Kunde nach einer angemessenen schriftlichen Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Hat OSTALBKETTEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig und auch nicht unter Verstoß gegen wesentliche Pflichten gehandelt, sind alle weitergehenden Rechte des Kunden aus dem Verzug ausgeschlossen. Neben der Lieferung oder Leistung kann der Kunde Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn er OSTALBKETTEN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.
3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist OSTALBKETTEN berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung tatsächlichen entstandenen Kosten der 0.5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen es sei denn, der Kunden kann OSTALBKETTEN einen geringeren Schaden nachweisen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist kann OSTALBKETTEN vom Vertrag zurücktreten. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

4 HÖHERE GEWALT

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Unwetter und aufgrund von Ereignissen, die sich außerhalb des Einflussbereiches von OSTALBKETTEN ereignen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege, hat OSTALBKETTEN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – entsprechend. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Lieferanten von OSTALBKETTEN oder deren Unterlieferanten eintreten. OSTALBKETTEN wird den Kunden umgehend über Hindernisse der vorbezeichneten Art informieren. Dauert die Störung länger als 4 (vier) Monate, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5 PREISE UND ZAHLUNG

5.1 Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen am Tag des Erhalts zur Zahlung fällig und innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei der Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt OSTALBKETTEN 2 % Skonto. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsanweisungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Die Weitergabe von Schecks oder Wechseln sowie die Prolongation von Wechseln gilt nicht als Erfüllung.
5.3 OSTALBKETTEN ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Außenstände des Kunden anzurechnen. Der Kunde ist über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen fällig, ist OSTALBKETTEN berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Teilzahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf Forderungen aus sonstigen Leistungen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
5.4 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch OSTALBKETTEN bleiben zulässig.
5.5 OSTALBKETTEN ist berechtigt, die Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Neukunden handelt oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde über keine ausreichende Bonität verfügt. In diesem Fall wird die Ware erst versandt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto von OSTALBKETTEN eingegangen ist.
5.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 OSTALBKETTEN behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bezieht, behält sich OSTALBKETTEN das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von OSTALBKETTEN in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen, beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für OSTALBKETTEN, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von OSTALBKETTEN. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht OSTALBKETTEN gehörender Ware erwirbt OSTALBKETTEN Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht OSTALBKETTEN gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so wird OSTALBKETTEN Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an OSTALBKETTEN Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von OSTALBKETTEN stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.
6.3 Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von OSTALBKETTEN hinweisen und diese unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten benachrichtigen, damit OSTALBKETTEN ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, OSTALBKETTEN die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- sowie Diebstahlschäden zu versichern.
6.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedarf nicht des Rücktritts und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sie entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten, insbesondere zur Zahlung des Kaufpreises.
6.7 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung einer Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

7 MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1 Ist der Kunde Kaufmann, verjähren sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
7.2 Der Kunde hat die empfangene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistungserbringung OSTALBKETTEN schriftlich unter genauer Angabe des Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Lieferung oder Bereitstellung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt.
7.3 Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz von OSTALBKETTEN beauftragten Sachverständigen erfolgte.
7.4 Baut der Kunde vor dem Ablauf der 10 Tage die gelieferte Ware oder Teile davon ein oder verarbeitet er sie weiter, so ist er verpflichtet, die bearbeiteten Teile auf erkennbare Mängel zu untersuchen und OSTALBKETTEN diese unverzüglich und noch vor der Weiterverarbeitung oder dem Einbau anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Untersuchung oder die Anzeige, sind die Ansprüche auf Nacherfüllung und Schadensersatz ausgeschlossen.
7.5 Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. OSTALBKETTEN ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde OSTALBKETTEN die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Teile werden Eigentum von OSTALBKETTEN.
7.6 Nur wenn OSTALBKETTEN eine Mängelbehebung trotz angemessener Fristsetzung zu Unrecht verstreichen lässt oder ablehnt ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die (auch mehrmalige) Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von OSTALBKETTEN verweigert wird, so steht dem Kunde nach seiner Wahl das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von OSTALBKETTEN zurückgesendet werden.
7.7 Werden Anweisungen von OSTALBKETTEN oder des Herstellers, insbesondere über die Einsetzbarkeit der Ware, nicht befolgt, werden änderungen am Kaufgegenstand vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen die Mangelansprüche des Kunden, wenn der beanstandete Mangel hierauf zurückzuführen ist.
7.8 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit betreffen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei übernahme einer Garantie bleibt hiervon unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von OSTALBKETTEN.

8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen der Verträge mit OSTALBKETTEN bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform ist auch durch Kommunikation per Telefax oder per E-Mail gewahrt. Eine von OSTALBKETTEN automatisch versandte Zugangsbestätigung im elektronischen Verkehr stellt jedoch keine eigenständige Willenserklärung dar.
8.2 Vertragliche Rechte des Kunden gegen OSTALBKETTEN sind nur mit deren Zustimmung übertragbar.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, Aalen. OSTALBKETTEN ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
8.4 Zwischen OSTALBKETTEN und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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